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Besprechung der Ratgeber in der BAG-SB Informationen, 2011/4


Bei der Entwicklung der beiden Ratgeber hatten wir uns von der Idee leiten lassen, für die Betroffenen einen Ratgeber zu schreiben, der die (rechtlichen) Sachverhalte korrekt, aber dabei gut verständlich wiedergibt. Das ist gelungen.

In seiner Besprechung in den BAG-SB Informationen schreibt Rechtsanwalt Kay Bieker:

„Die Autorinnen haben sich nach den Vorworten zum Ziel gesetzt, einerseits Betroffenen Hilfestellungen zu geben, andererseits in der Schuldnerberatung dadurch Arbeitserleichterungen zu schaffen, dass für den Schuldner Informationen aus dem Beratungsgespräch leichter nachzuvollziehen und zu verarbeiten sind.“

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„Die Ratgeber nehmen für sich weder in Anspruch, den Betroffenen zur Selbsthilfe zu befähigen, noch behandeln sie das Thema Umgang mit Schulden abschließend. Dies wollen sie auch nicht leisten. Vielmehr setzen die Autorinnen darauf, Problemlagen aufzuzeigen, dort Handlungshilfen zu geben, wo der Betroffene selber aktiv werden kann, und im Übrigen qualifiziert zu verweisen.

Dieses Konzept ist gelungen: Die Visualisierung der komplexen (juristischen) Probleme gelingt fast immer. Die meisten Grafiken sind von sich aus verständlich und geben dem Betroffenen einen schnellen Überblick, um zu „seinem“ Problem vorzustoßen. Nur an wenigen Stellen ist die Lektüre des Textes unmittelbar notwendig. Die Texte sind möglichst unjuristisch gehalten, nicht zu umgehende Fachtermini werden im Text und ergänzend in den Glossaren erläutert.
Insgesamt liefern die Ratgeber damit Schuldnern gute Hilfestellungen, sich aktiv mit den bestehenden Schulden auseinander zu setzen, sei es, um auf akute Zwangsvollstreckungsmaßnahmen reagieren zu können oder um eine geregelte Schuldenregulierung einzuleiten. Folgt der Schuldner den konkreten Arbeitsanweisungen („Ordner anlegen“, ... ), dürfte die Schuldenregulierung für den Berater tatsächlich mit einem geringeren Arbeitsaufwand zu bewältigen sein als in vergleichbaren Fällen.“