Pfändung

Der folgende Text ist ein Auszug aus unserem Ratgeber „Schulden - Was kann mir passieren?“.

1 Gefaehrliche-Schulden3 Vollstreckung Mahnverfahren

Prinzip der Ratgeber Reihe „Recht - griffig“ - je Thema eine Doppelseite - links die Übersicht, rechts die Details

Dieser Ratgeber basiert aus dem Prinzip „Ein Bild sagt mehr als hundert Worte“: Für jedes Thema gibt es eine Überblickgrafik und einen Textteil, der die Details erklärt. Der Ratgeber richtet sich an Betroffene, die sich ohne Vorkenntnisse fundiert informieren wollen.

Den kürzesten Weg zu einer Schuldnerberatung in Ihrer Nähe finden Sie hier.


 

Pfändbare/unpfändbare Einkünfte

Pfaendbar unpfaendbar

Pfändbar: Lohn / Gehalt, Ersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Hartz IV etc.) Einkommen aus Selbstständigkeit; Unpfändbar: Sozialleistungen (Elterngeld bis € 300, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss  etc.)

Bei der Pfändung direkt an der Quelle des Einkommens bestimmt die Art der Einkünfte, ob etwas und wie viel pfändbar ist.

Unpfändbare Einkünfte

Unabhängig von der Höhe der Zahlungen sind beispielsweise Sozialleistungen wie  Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld unpfändbar.

Pfändbare Einkünfte

  • Pfändbar sind Lohn und Gehalt einschließlich Prämien. Sonderzahlungen wie z.?B. Weihnachtsgeld, Fahrtkostenerstattung, Urlaubsgeld sind teilweise oder ganz unpfändbar.
    Für weitere Informationen Rechtsanwalt oder Schuldnerberatung aufsuchen.
  • Ersatzleistungen wie Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV usw.
  • Pfändbar sind auch die Einkommen aus Selbstständigkeit und nebenberuflicher Selbstständigkeit.

Pfändungsgrenzen nach Pfändungstabelle (Stand 01.07.2013)

Nach dem Gesetz muss dem Schuldner und seiner Familie das Existenzminimum zum Leben bleiben.

Der unpfändbare Anteil des Einkommens hängt ab von:

  • der Höhe des Nettoeinkommens und
  • der Anzahl der Unterhaltspflichten (Kind, Ehepartner, ...)

Die Ausgaben des Schuldners (z.?B. für Miete, Fahrtkosten) werden nicht berücksichtigt.

Stellen Sie beim Amtsgericht (Abteilung Vollstreckungsgericht) oder bei der pfändenden Behörde einen Antrag auf Anhebung der Pfandfreigrenze, wenn Sie wegen einer Pfändung die Miete, hohe berufliche Kosten oder Aufwendungen wegen Krankheit nicht mehr bezahlen können. Sie müssen Nachweise über Höhe und Notwendigkeit der Ausgaben (z.?B. Attest vom Arzt) vorlegen.

Mehrere Einkommen: Mehrere Erwerbseinkommen und Ersatzleistungen des Schuldners werden auf Antrag des Gläubigers zusammengerechnet. Unpfändbare Sozialleistungen (z. B. Kindergeld) und das Einkommen anderer Haushaltsmitglieder werden niemals dazugerechnet.

Pfändungstabelle (Pfändungstabelle § 850c ZPO)

Die Pfändungstabelle legt die pfändbaren Einkommensanteile fest.

Pfaendungstabelle

Pfändungstabelle 2013 § 850c ZPO (Stand 01.07.2013)

Berechnungsbeispiel für monatliches Einkommen von € 1.707 mit Unterhaltspflicht für eine Person. Pfändbarer Betrag von € 130,83.

Gelesen wird die Tabelle wie folgt:

1. Schritt: In der linken Spalte das monatliche Nettoeinkommen suchen. (Bei privater Krankenversicherung die monatlichen Beiträge vorher vom Netto abziehen.)

2. Schritt: Nach rechts die Spalte mit der Anzahl der Unterhaltspflichten wählen. Der Betrag in dem Feld ist der pfändbare Teil des Einkommens.

Berechnungsbeispiel für eine Mutter mit einem 10-jährigen Kind und einem monatliches Nettoeinkommen von € 1.707. Bei einer Unterhaltspflicht für ein Kind können bei ihr € 130,83 gepfändet werden. Der Gläubiger erhält vom Arbeitgeber € 130,83 und die Mutter die restlichen € 1.576,17.

Pfändungsrechner im Internet: AOK - Pfändungsrechner. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens hilft Rechtsanwalt oder Schuldenerberatung.

Pfändung bei Selbstständigen

Das Amtsgericht (Abteilung Vollstreckungsgericht) oder die pfändende Behörde bestimmt auf Antrag des Schuldners seinen persönlichen pfändbaren Betrag. Dieser ist abhängig von seinen Ausgaben und Einnahmen. Die Pfändungstabelle gilt nicht - Rechtsanwalt oder Schuldenerberatung aufsuchen.

Pfändung bei Unterhaltsrückständen

Die Pfändungstabelle gilt in diesem Fall nicht. Bereits beim Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird die Pfandfreigrenze vom Gericht festgesetzt.
Für weitere Informationen Rechtsanwalt oder Schuldnerberatung aufsuchen.

 


Mit der Änderung der Pfändungsfreigrenzenverordnung wurden die Freigrenzen bei der Pfändung erhöht. Die neuen Pfändungstaballen und Pfändungsgrenzen nach § 850 ZPO gelten ab dem 01.07.2019.

Kontopfändung – was tun?

Der Schuldner muss handeln, um bei einer Kontopfändung eine Freistellung seiner unpfändbaren Einkommensteile zu erreichen. Ab 01.01.2012 ist dies nur über die Einrichtung eines sog. Pfändungsschutzkontos („P-Konto") möglich.

Bis zum 31.12.2011 gibt es noch eine weitere Möglichkeit des Pfändungsschutzes. Um zu ermittel, ob das diese vorteilhafter ist, Kontakt mit Rechtsanwalt oder Schuldnerberatung aufnehmen.

Kontopfändung

kontopfaendung pfub bank

Auf Antrag bzw. Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses;Zustellung zur Bank und die Konsquenzen

Das Gericht erlässt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Pfüb) und stellt diesen der Bank zu (Behörde: Pfändungs- und Einziehungsverfügung).

Die Bank sperrt das Konto. Geld abheben ist nicht mehr möglich; Daueraufträge, Überweisungen oder Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt. Erst jetzt erfährt der Schuldner von der Pfändung.

 

„P-Konto" (Pfändungsschutzkonto)

p konto ungeschuetztes konto

Nach Antrag Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto und Abrechnung durch die Bank; Übertrag gesamtes Guthaben beim ungeschützen Konto am Monatsende

Der Schuldner kann seine Einkünfte auf dem Konto nur schützen, wenn er sein Konto als ein Pfändungsschutzkonto (sog. „P-Konto")

Grundzüge des „P-Konto“

  • Jede Person kann nur ein Pfändungs-Konto besitzen. Es kann nur ein bestehendes Konto in ein „P-Konto" umgewandelt werden.
  • Auf Antrag bei der Bank wandelt diese das Konto in ein „P-Konto“ um.
  • Der Schuldner kann nun im gesamten Kalendermonat nur über einen bestimmten Freibetrag des Guthabens auf seinem Konto verfügen.
  • Innerhalb dieses Freibetrages sind alle Bankgeschäfte möglich.

Ein Sockelfreibetrag von € 1.045,04 ist grundsätzlich pfändungsfrei; eine Erhöhung ist möglich. Die Bank rechnet das P-Konto am Monatsletzten ab.

  • Das den Freibetrag übersteigende Guthaben wird als pfändbarer Anteil an den Gläubiger überwiesen.
  • Das Restguthaben aus dem Freibetrag verbleibt als einmaliger Übertrag auf dem Konto des Schuldners.

 


Weitere Details zum Pfändungsschutzkonto (Sockelfreibetrag, Erhöhung Sockelfreibetrags wg. Unterhaltsgewährung o. höherem unpfändbaren Einkommen, Sonderfall unpfändbare Nachzahlungen, Abrechnung „P-Konto“ durch Bank) finden Sie in unsererem Ratgeber „Schulden - Was kann mir passieren?“.


 

Ungeschütztes Konto

Bei einem nicht geschützten Konto wird das gesamte Guthaben auf diesem Konto 4 Wochen nach der Pfändung von der Bank an den Gläubiger überwiesen.

Dauer der Kontopfändung

Es wird solange gepfändet, bis

  • die Forderung bezahlt wurde.
  • der Gläubiger die Pfändungsmaßnahme für erledigt erklärt.
  • der Gläubiger die Pfändung aussetzt. Wird z. B. Ratenzahlung vereinbart, wird die Pfändung solange nicht mehr ausgeführt, wie der Schuldner die Raten bezahlt.

Kontopfändung durch mehrere Gläubiger

Pfänden mehrere Gläubiger, erhält der Gläubiger, der zuerst gepfändet hat, so lange den pfändbaren Teil des Einkommens, bis seine Forderung ganz bezahlt ist. Erst dann kann sich der nächste Gläubiger bedienen.

Droht die Kündigung des Dispokredits und geht auf dieses Konto noch Arbeitseinkommen ein, sofort durch Rechtsanwalt oder Wege zur Schuldnerberatung beraten lassen.